Zur Wahl aufstellen lassen können sich grundsätzlich alle wahlberechtigten, volljährigen Gemeindemitglieder. Zur Wahl stellen sie sich, wenn sie im sozialen Handeln der Ortsgemeinde, im Gottesdienst- und Gemeindeleben, im Engagement für Gerechtigkeit, Bewahrung des Friedens und der Schöpfung eine sinnvolle Aufgabe sehen. Kommunikations- und Begeisterungsfähigkeit zeichnen sie ebenso aus wie die Bereitschaft, im kirchlichen Leben Vorbild zu sein. Die Wahlperiode beträgt sechs Jahre.