| Wer ist wahlberechtigt? Wählen dürfen alle Gemeindemitglieder, die konfirmiert sind und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die übrigen Jugendlichen müssen älter als 16 Jahre sein. Seit der Wahl im Jahr 2000 können auch 14- bzw. 15-Jährige wählen. Sie sollten ihre Konfirmationsurkunde zur Wahl mitbringen. Alle Wahlberechtigten müssen mindestens drei Monate vor dem Wahltermin der Gemeinde angehören.
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