Kirchenvorstandswahl 2006

Kirchenvorstandswahlen

Was ist ein Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Er wird von den Gemeindemitgliedern gewählt.
Der Kirchenvorstand besteht – je nach Gemeindegröße - aus vier bis fünfzehn gewählten und berufenen (Laien-)Mitgliedern der Gemeinde und der/den Pfarrerin/nen und Pfarrer/n. Beide Gruppen obliegt gemeinsam die Leitung der Gemeinde. Eine Wahlperiode dauert sechs Jahre.


Welche Aufgaben hat der Kirchenvorstand?

Der Kirchenvorstand leitet und vertritt die Kirchengemeinde. Damit sind vielfältige Aufgaben verbunden. Er ist zuständig für:
+ die Gottesdienste (Gestaltung und Zeiten)
+ den Konfirmandenunterricht / Religionsunterricht / die Kindergottesdienste (Inhalte und Formen)
+ die Mitwirkung bei der Neubesetzung einer Pfarrstelle
+ die Förderung des Gemeindeaufbaus und des Gemeindelebens (z.B. Jugendarbeit oder Kirchenmusik)
+ Auf vermögensrechtlichem Gebiet: Verwaltung des Ortskirchenvermögens, Beschluss über Haushaltsplan und Rechnung, Erhebung des Kirchgeldes und Einstellung von Mitarbeitenden der Kirchengemeinde.
+ Landesweit: Wahl von Kirchenvorstandsmitgliedern in die die regionalen Kirchenparlamente, die Dekanatssynoden sowie in das überregionale Kirchenparlament, die Landessynode.