Die Kirchenvorstandswahl wird von einem Vertrauensausschuss vorbereitet und geleitet. Ihm gehören die oder der Vorsitzende des Kirchenvorstandes (meistens die Pfarrerin oder der Pfarrer) und die Vertrauensfrau bzw. der Vertrauensmann an. Zusätzlich wählt der Kirchenvorstand in geheimer Wahl noch zwei bzw. drei Kirchenvorsteherinnen bzw. Kirchenvorsteher. Hinzu kommt die selbe Anzahl von wählbaren Mitgliedern aus der Kirchengemeinde.
Die Aufgabe des Vertrauensausschuss besteht darin, die Liste mit den Kandidatinnen und Kandidaten - den so genannten Wahlvorschlag - zu erstellen. Vorschläge und Anregungen aus der Gemeinde sind dabei ausdrücklich erwünscht. Ihr zuständiges Pfarramt gibt Ihnen Auskunft, an wen Sie Ihren Vorschlag richten können. Der Vertrauensausschuss ist an einen Vorschlag dann gebunden, wenn so viele Unterschriften für einen Kandidaten gesammelt wurden, wie die fünffache Zahl der Kirchenvorsteher ausmacht. So müssten in einer Gemeinde mit acht Kirchenvorstands-Mitgliedern vierzig wahlberechtigte Gemeindemitglieder den Vorschlag unterstützen.
Der Wahlvorschlag wird am Ort über den Gemeindebrief, die Tagespressse, während der Gottesdienste, durch Aushänge und auf dieser Website bekannt gemacht. Des weiteren können Sie die Wahlvorschläge auch im Pfarramt erfragen.
Durchführung
Wahltag ist Sonntag. Es wird geheim gewählt. Wer an diesem Tag verhindert ist, kann die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. Die Briefwahlunterlagen sollten bis spätestens eine Woche vor Wahltermin schriftlich oder mündlich im zuständigen Pfarramt beantragt werden.
Die abzugebenden Stimmen richten sich nach der Zahl der zu wählenden Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher. Anders als bei einer politischen Wahl gibt es keine Häufelung der Stimmen und keine Listenwahl. Pro Kandidatin bzw. Kandidat kann nur eine Stimme abgegeben werden.