Phase 2: Kandidaten gesucht (März 2012 bis Juni 2012):
Der Vertrauensausschuss gibt in einem Gottesdienst und auf andere geeignete Weise die Anordnung der Neuwahlen des Kirchenvorstandes bekannt. Dabei fordert der Ausschuss Gemeindemitglieder aus der Kirchengemeinde auf, innerhalb einer bestimmten Frist andere wählbare Kirchengemeindeglieder für die Aufnahme in den Wahlvorschlag zu benennen.
Diese Aufforderung erfolgt zum Beispiel durch einen entsprechenden Aufruf im Gemeindebrief, durch einen entsprechenden Aufruf im Schaukasten, durch Mitteilungen per Post, Verteilung von Handzetteln, Hinweis bei kirchlichen Veranstaltungen oder Hinweise in den örtlichen Medien. Alle Gemeindeglieder können Kandidaten benennen.
Werden Sie Kandidat! Lassen Sie sich aufstellen!
Sie arbeiten gernemit anderen Menschen zusammen? Sie verfügen über Organisationstalent und übernehmen gerne Verantwortung? Ihnen ist die Zukunft der Kirche in Ihrem Ort wichtig? Dann sind Sie hier richtig: Menschen wie Sie braucht Ihre Kirchengemeinde.
Sie wurden angesprochen zu kandidieren, sind sich aber nicht sicher? Suchen Sie das Gespräch mit einem Pfarrer, einem amtierenden Kirchenvorstandsmitglied oder auch mit dem Wahlbeauftragten in Ihrem Dekanat. Sie beraten Sie gerne bei Ihrer Entscheidung.
Sie wissen nicht, ob Sie für eine solche Aufgabe antreten sollen, ob und wie Ihre Fähigkeiten in diesem Ehrenamt gefragt sind? Machen Sie unseren Kandidaten-Check und erfahren Sie mehr über Ihre Stärken!
Oder Sie kennen jemanden, den Sie für sehr geeignet und passend halten? Sprechen Sie ihn an! Sagen Sie ihm, wo er sich informieren kann – nämlich auf unseren Seiten www.kirchenvorstand-bayern.de.
Voraussetzungen für Ihre Kandidatur
Für die Wählbarkeit müssen Kandidaten folgende Voraussetzungen mitbringen:
- sie haben am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet
- sie haben einen christlichen Lebenswandel, also Interesse am kirchlichen Leben und sind der Gemeinde deshalb ein Vorbild
- sie sind bereit, die Führung ihres Amtes vor der Gemeinde nach §31 Abs. 1 KGO zu geloben
- und sie gehören dem Kirchenvorstand bereits kraft ihres Amtes nicht an
Erstellung des Wahlvorschlags
Alle Gemeindemitglieder können Kandidaten benennen. Der Vertrauensausschuss prüft die eingehenden Vorschläge aus der Gemeinde. Wenn die Frist, in der Kandidaten benannt werden können, abgelaufen ist, stellt er einen vorläufigen Wahlvorschlag auf.
Der Wahlvorschlag wird in einer Kanzelabkündigung bekannt gemacht. Wer diesen gerne mit weiteren Kandidaten ergänzen will, hat hierfür noch Gelegenheit: innerhalb einer Frist von zehn Tagen können noch Kandidaten nach benannt werden!
Nach Ablauf dieser zehn Tage sind weitere Nachbenennungen nicht mehr möglich – nach Ablauf der Frist stellt der Vertrauensausschuss den endgültigen Wahlvorschlag auf. Diesen gibt er der Kirchengemeinde im Gottesdienst und auf andere geeignete Weise bekannt.







