Phase 1: Wahlausschreibung (November 2011 bis März 2012)
Der Landeskirchenrat – bestehend aus Landesbischof, der Abteilungsleiterin und den Abteilungsleitern im Landeskirchenamt, den Regionalbischöfinnen und Regionalbischöfen (Kirchenkreis Ansbach-Würzburg, Kirchenkreis Augsburg, Kirchenkreis Bayreuth, Kirchenkreis München, Kirchenkreis Nürnberg, Kirchenkreis Regensburg) – ordnet die allgemeinen Kirchenvorstandswahlen an. Mit Blick auf die anstehende Kirchenvorstandswahl am 21. Oktober 2012 wurde diese Anordnung im Amtsblatt, Ausgabe 11/2011, bekannt gegeben.
Der amtierende KV zieht Bilanz und fasst Grundsatzbeschlüsse zur Wahl
Nachdem der alte Kirchenvorstand die Wahlanordnung zur Kenntnis genommen hat, blickt er auf die vergangenen sechs Jahre seiner Amtszeit zurück, zieht also eine Bilanz. Diese Bilanz ist wichtig, um sich darüber klar zu werden: Was haben wir erreicht? Was hätten wir noch gerne erreicht? Wer könnte dies für uns künftig erreichen?
Weiter fasst der noch amtierende alte Kirchenvorstand sogenannte Grundsatzbeschlüsse, die den Ablauf der Wahl bestimmen, zum Beispiel legt er fest:
- Ob die Kirchengemeinde in einem oder mehreren Stimmbezirken wählt und ob es eventuell Quoten für einzelne Stimmbezirke geben soll
- In welchen Räumlichkeiten die Wahlen stattfinden und zu welchen Zeiten
- In welcher Form das Wahlberechtigtenverzeichnis (das später aufführen wird, welches Gemeindemitglied überhaupt wählen darf) erstellt wird
- Wie viele Mitglieder des neuen Kirchenvorstands gewählt oder berufen werden (denn dies richtet sich nach der individuellen Größe der Kirchengemeinde: bei bis zu 1000 Gemeindemitgliedern werden fünf gewählt und einer berufen, bei bis zu 2000 Gemeindemitgliedern werden sechs gewählt und zwei berufen, bei bis zu 5000 Gemeindemitgliedern werden acht gewählt und zwei berufen, bei bis zu 10 000 Gemeindemitgliedern werden neun gewählt und drei berufen, bei über 10 000 Gemeindemitgliedern werden zwölf gewählt und drei berufen)
- Ob Briefwahl nur auf Antrag oder die vereinfachte Briefwahl durchgeführt werden soll
Der Vertrauensausschusses wird gebildet
Eine wichtige Aufgabe des noch amtierenden Kirchenvorstandes ist die Bildung eines Vertrauensausschusses, denn die KV-Wahl wird von diesem Vertrauensausschuss vorbereitet. Er Vertrauensausschuss setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden des noch amtierenden Kirchenvorstandes und dem Vertrauensmann bzw. der Vertrauensfrau und einer Anzahl an wahlberechtigten Gemeindemitgliedern, die sich nach der jeweiligen Gemeindegröße richtet. Mitglieder, die dem Vertrauensausschuss nicht kraft Gesetzes, werden vom Kirchenvorstand einzeln in geheimer Wahl bestimmt.
Zur praktischen Organisation der Wahlhandlung vor Ort in den Stimmbezirken beruft der Vertrauensausschuss aus wahlberechtigten Kirchengemeindemitgliedern Wahlausschüsse ein.


