Phase 3: Wahlvorbereitung (Juli 2012 bis Oktober 2012)

Der Vertrauensausschuss legt das Wahlberechtigtenverzeichnis an. Dabei muss er genau prüfen, wer aus der Gemeinde eigentlich wahlberechtigt ist.

Wahlberechtigt sind Kirchengemeindemitglieder, die zum Heiligen Abendmahl zugelassen sind, am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und konfirmiert, bzw. in die Gemeinde aufgenommen worden sind oder am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und: der Kirchengemeinde seit mindestens drei Monaten angehören. Erfüllen sie diese Voraussetzungen, nimmt der Vertrauensausschuss sie in das Wahlberechtigtenverzeichnis auf: er trägt Familien- und Rufnamen und Wohnungsanschrift ein.

Das Wahlberechtigtenverzeichnis wird öffentlich ausgelegt

Ist der Vertrauensausschuss mit den Eintragungen fertig, legt er das Verzeichnis zur Einsichtnahme aus. Die Auslegungsfrist beträgt zwei Wochen, innerhalb dieser Frist können Gemeindemitglieder beim Vertrauensausschuss nachträgliche Eintragungen in das Wahlberechtigtenverzeichnis stellen. Der Vertrauensausschuss prüft, ob die Gemeindemitglieder, die einen solchen Antrag stellen die obigen Voraussetzungen für das Wahlrecht erfüllen und ergänzt dann gegebenenfalls.

Wahlunterlagen kommen per Post

Nach Ablauf der Auslegungsfrist werden die im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragenen Kirchengemeindemitglieder von ihrer Eintragung unterrichtet und zur Wahl eingeladen: sie erhalten die Wahlunterlagen per Post und gegebenenfalls auch die Option auf Briefwahl – entweder vereinfachte oder auf Antrag.

Begleitende Wahlwerbung

Parallel startet die Wahlwerbung in die sogenannte „Heiße Phase“: Die Wähler erhalten Informationen zu den Kandidaten auf verschiedenen Wegen, zum Beispiel über den Gemeindebrief, über die Lokalzeitung, über den Gemeindeschaukasten, die Gemeinde-Website oder Sonderaktionen und Veranstaltungen zur KV-Wahl am 21. Oktober 2012.