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Im Archiv unserer Website finden Sie die Inhalte, von denen wir uns noch nicht trennen wollten.Viel Spaß beim Stöbern und Entdecken!

 

Mit unserem Newsletter bieten wir Ihnen aktuelle Informationen für die Arbeit im Kirchenvorstand. Sie bekommen praktische Tipps, im Bereich "KV rechtlich" erhalten Sie Klarheit zu Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag der Kirchenvorstände, in der Rubrik "Gemeinde entwickeln" lesen Sie, welche Themen aktuell disktutiert werden und wie man damit umgehen kann.

Sie wollen in ihrer Kirchengemeinde etwas bewegen? Ihnen liegt Jugend- oder Seniorenarbeit, Gottesdienst oder die Arbeit der Bayerischen Landeskirche besonders am Herzen, sind sich aber nicht sicher, ob Sie das überhaupt im Kirchenvorstand voranbringen können? Dann klicken Sie sich durch unser "Beweg was!" Sie werden erstaunt sein, wie vielfältig die Arbeit des Kirchenvorstands ist. Vielleicht macht es Ihnen ja Lust, sich zum Kandidaten oder zur Kandidatin aufstellen zu lassen.

Jede Kirchengemeinde ist etwas besonderes, hat ihre eigenen Schwerpunkte und Herausforderungen. Trotzdem sind viele Aufgaben ähnlich und vergleichbar. Das spiegelt sich wieder in den Aufgaben des Kirchenvorstandes. Grundsätzlich beschäftigen alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde den Kirchenvorstand, die von den Pfarrerinnen und Pfarrern nicht allein entschieden werden können oder dürfen. Nach dem Grundsatz der Kirchenverfassung Artikel 21: „Im Kirchenvorstand wirken Pfarrer und Pfarrerinnen sowie Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen bei der Leitung zusammen.“

Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe, strategische Fragen der Gemeindeentwicklung, wie das Profil der Kirchengemeinde, Schwerpunktsetzungen und Kooperationen, festzulegen. Vor allem durch Personalentscheidungen bei Pfarrstellenbesetzungen und bei der Anstellung kirchlicher Mitarbeitenden werden Weichen der Gemeindeentwicklung gestellt.

Die Größe des Kirchenvorstandes hängt von der Größe der Kirchengemeinde ab. Bei Kirchengemeinden bis zu 1000 Gemeindemitgliedern werden fünf Kirchenvorsteher gewählt und einer berufen, bei Kirchengemeinden bis zu 2000 Gemeindemitgliedern werden sechs gewählt und zwei berufen, bei Kirchengemeinden bis zu 5000 Gemeindemitgliedern werden acht gewählt und zwei berufen, bei Kirchengemeinden bis zu 10 000 Gemeindemitgliedern werden neun gewählt und drei berufen, bei Kirchengemeinden mit über 10 000 Gemeindemitgliedern werden zwölf gewählt und drei berufen.

Der Kirchenvorstand (KV) ist das Leitungsgremium der evangelischen Kirchengemeinde: der KV setzt sich für die Bedürfnisse der Gemeindemitglieder ein und repräsentiert die evangelische Kirche vor Ort. Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen der Gemeinde.

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind vielfältig und geben weitreichende Möglichkeiten, das Gemeindeleben mit zu gestalten.

- Gottesdienst: Der Kirchenvorstand verantwortet den Rahmen der Gestaltung und liturgischen Handlungen eines Gottesdienstes. Ebenso beschließt er über die Einführung neuer Gottesdienstformen und die Gottesdienstzeiten. Haben Sie Anregungen für den Gottesdienst? Die Mitglieder des Kirchenvorstandes sind Ihre Ansprechpartner.