Aufgaben des Kirchenvorstands

Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe, strategische Fragen der Gemeindeentwicklung, wie das Profil der Kirchengemeinde, Schwerpunktsetzungen und Kooperationen, festzulegen. Vor allem durch Personalentscheidungen bei Pfarrstellenbesetzungen und bei der Anstellung kirchlicher Mitarbeitenden werden Weichen der Gemeindeentwicklung gestellt.

Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher entscheiden über die Rahmenbedingungen für die Gottesdienste, fördern das Vertraut werden mit dem christlichen Glauben, tragen Verantwortung für die Kontaktgestaltung zu allen Gemeindegliedern, entscheiden, wie die evangelische Lehre vor Ort mit Leben gefüllt wird, achten auf die Umsetzung der "Leitlinien kirchlichen Lebens", also der evangelischen Lebensordnung, kümmern sich um die Gewinnung und Motivation ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stärken die Einheit der Gemeinde und arbeiten bei Konflikten auf Lösungen hin.

Der Kirchenvorstand hat Verantwortung für die Gebäude der Kirchengemeinde, sowie für Kindertagesstätten und diakonische Einrichtungen, die im Besitz der Gemeinde sind. Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher verwalten das Vermögen der Gemeinde: Sie beschließen den Haushaltsplan, sind für die Erhebung der Kirchgeldes zuständig, erlassen Satzungen (z.B. für Friedhöfe) und entscheiden über die Verwendung ortskirchlicher Kollekten.

Neben den oben genannten Aufgaben haben die Kirchenvorstände in unterschiedlicher Intensität mit Prozessen zu tun, welche die evangelische Kirche in Bayern insgesamt beschäftigen: Der Prozess „Profil und Konzentration“ lädt ein, Kirche vom Auftrag her zu denken und den Blick für den Dekanatsbezirk und die Räume darinnen und darüber hinaus zu weiten. 2025 steht die Wahl der neuen Landessynode durch die Kirchenvorstände an. Die Umsetzung der Landesstellenplanung wird regionales Denken und Kooperationen zur Folge haben. Für die Gemeindeimmobilien braucht es nachhaltige und zukunftsorientierte Entscheidungen.