KV-Arbeit in der Praxis

Jede Kirchengemeinde ist etwas besonderes, hat ihre eigenen Schwerpunkte und Herausforderungen. Trotzdem sind viele Aufgaben ähnlich und vergleichbar. Das spiegelt sich wieder in den Aufgaben des Kirchenvorstandes. Grundsätzlich beschäftigen alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde den Kirchenvorstand, die von den Pfarrerinnen und Pfarrern nicht allein entschieden werden können oder dürfen. Nach dem Grundsatz der Kirchenverfassung Artikel 21: „Im Kirchenvorstand wirken Pfarrer und Pfarrerinnen sowie Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen bei der Leitung zusammen.“

Wie könnte der praktische Alltag einer Kirchenvorsteherin, eines Kirchenvorstehers aussehen? 

  • Mindestens vierteljährlich oder häufiger ist Kirchenvorstandssitzung. Viele Gemeinden erstellen dafür einen Terminplan für das ganze Jahr. Der/die 1. Vorsitzende und die Vertrauensperson bereiten gemeinsam die Tagesordnung vor, stellen nach Möglichkeit Informationen im Vorfeld zur Verfügung und laden rechtzeitig (acht Tage zuvor) ein. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich, können aber auch einen nichtöffentlichen Teil haben (z.B. bei Personalentscheidungen). Häufig sind die Ersatzleute mit eingeladen. Andacht und Gebet gehören zur Sitzung, außerdem sollte Raum für Persönliches und eine Pause sein.
    Auf der Tagesordnung stehen Themen, zu denen informiert, diskutiert und entschieden wird. Für bestimmte Angelegenheiten können vorberatende und beschließende Ausschüsse gebildet werden, in die auch Gemeindemitglieder, die dem Kirchenvorstand nicht angehören, berufen werden können. Viele Kirchenvorstände haben mit einem Bau-, Personal-, Jugend- oder Finanzausschuss gute Erfahrungen gemacht. Je nach Häufigkeit, Tagesordnung, Gesprächsbedarf und Gesprächsleitung kann so eine Sitzung zwei bis drei Stunden dauern; ein Protokoll wird erstellt.
  • Viele Kirchenvorstände treffen sich einmal im Jahr oder alle paar Jahre zu einem Kirchenvorstehertag oder (Kurz-)wochenende. Das gute Miteinander und ein besonderes Thema haben dort ihren Platz. Häufig kommt dazu eine kompetente Moderation und Begleitung von außen (z.B. vom Amt für Gemeindedienst oder der Gemeindeakademie).
  • Als Gemeindeleitung haben Kirchenvorsteher ein offenes Ohr für die Anliegen von Gemeindegliedern und vertreten die Entscheidungen des Kirchenvorstandes vor der Gemeinde. Die jährliche Gemeindeversammlung ist dazu eine gute Gelegenheit.
  • In vielen Gemeinden werden Gemeindeglieder an der Gestaltung des Gottesdienstes beteiligt. So übernehmen Kirchenvorsteher z.B. die Begrüßung, die Abkündigungen aus dem Gemeindeleben oder die Lesungen im Gottesdienst.
  • Die Kirchengemeinde schwebt nicht im luftleeren Raum. Pfarrer und Kirchenvorsteher vertreten die Gemeinde gemeinsam in der Öffentlichkeit und geben der Kirchengemeinde bei kommunalen Veranstaltungen ein Gesicht.
  • Wer möchte, kann als Kirchenvorsteher seine Stimme auch als Delegierter oder Synodaler auf der Ebene des Dekanatsbezirks oder der Landeskirche einbringen.
  • Als Kirchenvorsteher muss nicht jeder oder jeder für alles zuständig sein. Mit Blick auf das Ganze können Schwerpunkte gesetzt werden. Zeiten, die weniger Engagement ermöglichen, werden von den übrigen Mitgliedern des Kirchenvorstandes aufgefangen.
  • Kirchenvorsteher können davon erzählen, was sie persönlich durch die Erfahrungen im Kirchenvorstand gewinnen. Die eigenen Kompetenzen wachsen und oft ist zu spüren, wie jemand „mit Herzblut“ bei der Sache ist. Gemeindeleitung im Kirchenvorstand macht oft viel Freude, ja sogar Spaß.