Miteinander Gemeinde leiten.

Miteinander Gemeinde leiten. Darum geht es im Kirchenvorstand. Er ist eine evangelische Spezialität, denn in ihm beraten und entscheiden gewählte und berufene Ehrenamtliche gemeinsam mit Pfarrerinnen und Pfarrern auf Augenhöhe. Sie lenken die Geschicke der Ortsgemeinde, gestalten die Zusammenarbeit und beteiligen sich an der Leitung der Kirche.
Diese Seite liefert Basisinformationen zur Kirchenvorstandsarbeit und der Kirchenvorstand-Newsletter hält Sie auf dem Laufenden.


Am 20. Oktober 2024 wählten 1,85 Millionen wahlberechtigte Mitglieder in 1500 Kirchengemeinden der bayerischen Landeskirche ihre Leitungsgremien. Aus rund 14.000 Kandidatinnen und Kandidaten wurden 8.500 gewählt und weitere Mitglieder berufen.

 

Aktuelles aus der Kirchenvorstandsarbeit

KV-Tagung zum Thema Landesstellenplan
Bildrechte Amt für Gemeindedienst
Ein Beratungsangebot für Kirchenvorstände zur Landesstellenplanung: Das gewählte Leitungsgremium der Kirchengemeinde, den Kirchenvorstand, bei den Überlegungen zur Landesstellenplanung zu beteiligen, ist nicht nur formal notwendig, sondern wesentlich für kreative, stimmige und tragfähige Lösungen.
Symbolbild: Actionbound
Bildrechte Amt für Gemeindedienst

Wie kann eine Sozialraumerkundung im Rahmen der Landesstellenplanung auch unter Corona-Bedingungen funktionieren?
Mobile Erkundungstouren gehen einfach mit Smartphone, Tablet und kostenloser App. Mit Actionbound kann man coronatauglich und spielerisch unterwegs sein. Laden Sie in Ihrer Kirchengemeinde oder Region Menschen ein, alleine oder in kleinen Teams den eigenen Sozialraum zu entdecken. Gewonnene Impulse können in Prozesse der Stellenplanung und mehr einfließen.

Bildrechte beim Autor

Als Organ der Gemeindeleitung ist der Kirchenvorstand auch Arbeitgeber und damit zuständig für Personalfragen, z.B. im Pfarramt oder einer Kindertagesstätte. Grundsätzlich gelten die ersten sechs Monaten eines Dienstverhältnisses als Probezeit. In diesem Zeitraum ist die Kündigung des Dienstverhältnisses ohne Angabe von Gründen zulässig. Die Mitarbeitervertretung ist vor Ausspruch der Probearbeitszeitkündigung anzuhören.