Der Tagesordnungspunkt „Sonstiges“

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In der Kirchengemeindeordnung heißt es lapidar: „Zur Aussprache über Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, ist Gelegenheit zu geben...“ (§ 39 Abs. 1 Satz 2 Kirchengemeindeordnung)
Gedacht ist hier an neue Themen, die bei der Erstellung der Tagesordnung noch nicht im Blick waren. Eine Vorbereitung auf das Thema ist also nicht möglich. Hier kann die weitere Vorgehensweise geklärt werden, aber hier wird nicht diskutiert! Das erfordert Disziplin von allen Beteiligten. Wenn dieser TOP zu viele Unterpunkte enthält, kann eine Sitzung gar nicht wie geplant enden. Beschränken Sie also die Zahl der Unterpunkte bzw. fragen Sie bereits bei Beginn der Sitzung ab, was unter „Sonstiges“ zu erwarten ist. So können Sie immerhin die Sitzung davor straffen.
Bedenken Sie auch, dass „...eine Beschlussfassung über diese Gegenstände nicht möglich ist, es sei denn, dass alle Mitglieder des Kirchenvorstandes anwesend und mit einer Beschlussfassung in dieser Sitzung einverstanden sind.“ (§ 39 KGO s.o.)
Martin Simon