Miteinander Gemeinde leiten.

Miteinander Gemeinde leiten. Darum geht es im Kirchenvorstand. Er ist eine evangelische Spezialität, denn in ihm beraten und entscheiden gewählte und berufene Ehrenamtliche gemeinsam mit Pfarrerinnen und Pfarrern auf Augenhöhe. In rund 1500 bayerischen evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden mit rund 12.000 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern lenken sie die Geschicke der Ortsgemeinde und beteiligen sich an der Leitung der Kirche.
Diese Seite liefert Basisinformationen zur Kirchenvorstandsarbeit und unser Kirchenvorstand-Newsletter hält Sie auf dem Laufenden.


Am 20. Oktober 2024 wählen knapp 2 Millionen wahlberechtigte Mitglieder in rund 1500 Kirchengemeinden unserer bayerischen Landeskirche ihre Leitungsgremien.
Auf der Seite www.stimmfürkirche.de finden Sie alles Wichtige rund um die Wahl.

Sämtliche Materialien zur Wahl sowie das Eingabeportal finden Sie im Intranet.

 

Aktuelles aus der Kirchenvorstandsarbeit

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Liebe Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher,
noch ist der Sommer nicht ganz vorüber, aber die Tage werden kürzer, man spürt schon den bevorstehenden Herbst. Deswegen wage ich einen ersten Rückblick. Er lässt mich einen Vers des Dichters Rainer Maria Rilke zitieren: „Herr, der Sommer war sehr groß.“ Und wenn ich dies sage, dann meine ich nicht das Wetter, sondern unseren bayerischen Reformationssommer, der sich wie das letzte Jahr der Reformationsdekade allmählich seinem Ende zuneigt.

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Das Prinzip »Der oder die Klügere gibt nach« sollte keine Lösung sein. Dann schon eher die Suche nach einem Kompromiss. Aber was, wenn mit ihm keiner richtig zufrieden ist? Dann besser: ein weitgehender Konsens.
Das ist Alltag im Kirchenvorstand: Nach einer mehr oder weniger ausführlichen Diskussion kommt der Punkt, an dem eine Entscheidung gefällt werden muss. Ziel ist eine für alle Beteiligten gute Lösung, die umgesetzt wird und Wirkung entfaltet. Das klingt einfach – und meistens ist es das auch.
Grenzen der Mehrheitsentscheidung

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Ein Mitglied des Kirchenvorstands kann nicht an der Sitzung teilnehmen, möchte aber trotzdem mitreden und mitentscheiden. Geht das? Ist eine Telefon- oder Videokonferenz eine Lösung? Ist eine wirksame Teilnahme an der Kirchenvorstandssitzung nach § 41 Kirchengemeindeordnung (KGO) durch Telefonkonferenz oder Skype möglich?
Für die Wirksamkeit von Kirchenvorstandsbeschlüssen fordert die KGO in zwei Stufen eine Mindest-Beteiligung der Vertreter des Kirchenvorstands. Damit soll ein ausreichendes Maß an Repräsentation dieses Leitungsorgans sichergestellt werden:

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Kirchenbindung aus der Sicht eines Religionssoziologen: Wie entwickelt sich Religiosität in postmodernen Gesellschaften? Lohnt es sich für die Kirchen, um Ausgetretene zu werben, oder sollten sie stärker ihre Mitglieder in den Blick nehmen? Und welche Bedeutung kommt dabei den Familien zu?
Dazu hat sich der Münsteraner Religionssoziologe Detlef Pollack in einem Interview mit der Zeitschrift „Zeitzeichen“ (Ausgabe 9/2916) geäußert.