Miteinander Gemeinde leiten. Darum geht es im Kirchenvorstand. Er ist eine evangelische Spezialität, denn in ihm beraten und entscheiden gewählte und berufene Ehrenamtliche gemeinsam mit Pfarrerinnen und Pfarrern auf Augenhöhe. In rund 1500 bayerischen evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden mit rund 12.000 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern lenken sie die Geschicke der Ortsgemeinde und beteiligen sich an der Leitung der Kirche.
Diese Seite liefert Basisinformationen zur Kirchenvorstandsarbeit und unser Kirchenvorstand-Newsletter hält Sie auf dem Laufenden.
Am 20. Oktober 2024 wählen knapp 2 Millionen wahlberechtigte Mitglieder in rund 1500 Kirchengemeinden unserer bayerischen Landeskirche ihre Leitungsgremien.
Auf der Seite www.stimmfürkirche.de finden Sie alles Wichtige rund um die Wahl.
Sämtliche Materialien zur Wahl sowie das Eingabeportal finden Sie im Intranet.
Aktuelles aus der Kirchenvorstandsarbeit
Ein Angebot für Kirchengemeinden mit Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit ist in einer Kirchengemeinde eine von vielen Aufgaben und manchmal nicht im Fokus. Dabei ist es gar nicht so schwer, hier richtig durchzustarten!
Mit dem Projekt begleiten wir Sie dabei, Ehrenamtliche für die Öffentlichkeitsarbeit in Ihrer Kirchengemeinde zu finden. Dieses Team bekommt Tipps und Tricks und das passende Handwerkszeug dafür, über die guten Projekte in Ihrer Gemeinde ansprechend zu informieren und für eine positive (Außen)Wirkung zu sorgen.
Termine
- München-Oberbayern 7.-8.10.22 Josefstal
- Ansbach-Würzburg Nord 14.-15.10.22 Volkersberg/Bad Brückenau
- Bayreuth 21.-22.10.22 Bad Alexandersbad
- Nürnberg 3.-4.2.23 Puschendorf
- Regensburg 10.-11.2.23 Neumarkt
- Augsburg-Schwaben 10.-11.3.23 Augsburg
- Ansbach-Würzburg Süd 24.-25.3.23 Wildbad Rothenburg
Thema: Was jetzt dran ist
In den meisten Kirchengemeinden sind die Wahlen für die Mitarbeitervertretung (MAV) abgeschlossen. MAV-Mitglieder sind für ihre MAV-Arbeit von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien bzw. freizustellen. Das kann auch Thema im KV werden.
Um Aufgaben der MAV zu erledigen, hat jedes MAV-Mitglied einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung nach § 19 Absatz 2 Mitarbeitervertretungsgesetz EKD (MVG-EKD).
Arbeitsbefreiung ist die bezahlte Entbindung von der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung.