Sind Ersatzleute für die gewählten Mitglieder im Kirchenvorstand nicht mehr vorhanden, so wählt der Kirchenvorstand gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 Kirchenvorstandswahlgesetz (KVWG; Rechtssammlung Nr. 305 bzw. Praxisheft Kirchenvorstand 2) Kirchengemeindeglieder in den Kirchenvorstand, die die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 8 KVWG erfüllen.
Sind Ersatzleute für die gewählten Mitglieder im Kirchenvorstand nicht mehr vorhanden, so wählt der Kirchenvorstand gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 Kirchenvorstandswahlgesetz (KVWG; Rechtssammlung Nr. 305 bzw. Praxisheft Kirchenvorstand 2) Kirchengemeindeglieder in den Kirchenvorstand, die die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 8 KVWG erfüllen.
„Ehrenamtliche unterstützen – einander begegnen – voneinander“ lernen lautete der Auftrag für ein Seminar vom 3. bis zum 5. Februar in Michelsberg, in der Nähe von Sibiu/Hermannstadt, Rumänien.
Neugierig haben wir uns auf den Weg gemacht: Heike Bayreuther, ehrenamtliche Kirchenvorstandsfachbegleiterin; Pfarrer Martin Simon, Referent für Kirchenvorstandsarbeit und Gemeindeleitung im Amt für Gemeindedienst und Gudrun Scheiner-Petry, Leiterin des Amtes für Gemeindedienst.
Wir haben in der St.-Anna-Kirche ein Bild von Lukas Cranach oder seiner Werkstatt (1531/40), das Jesus zeigt, wie er die Kinder segnet. Von dem Motiv gibt es andernorts noch Fassungen. Unter den vielen Gemälden, die wir in St. Anna haben, sticht es für mich heraus. Es zeigt einen besonders liebevollen und zugewandten Jesus. Zu ihm kann ich ganz unbedarft und vertrauensvoll kommen. Wie ein Kind darf ich seine Nähe suchen, so wie ich schlicht und einfach bin, ohne etwas mitbringen zu müssen. Er fühlt sich nicht bedrängt oder belästigt.
Die Besetzung einer Pfarrstelle ist meist ein besonderes Ereignis. Viel kommt da zusammen: Abschied vom bisherigen Pfarrer, Unsicherheit, wie geht es weiter und mit wem. Gespannte Erwartungen richten sich auf die neue Pfarrperson. Oft werden Sie als Kirchenvorstände auch auf die Wiederbesetzung der Stelle angesprochen.
Im Sitzungsraum steht eine Flipchart (oder hängt ein weißes Plakat) – groß überschrieben mit „Themenspeicher“. Kommen nun Themen auf, die nicht aufgegriffen oder vertieft werden können, notiert die Sitzungsleitung diese mit einem dicken Filzstift gut lesbar auf dem Plakat. Mit etwas Übung heißt es bald: „Das gehört in den Themenspeicher“. Eine gute Selbstkontrolle ist es, den „Themenspeicher“ abzutippen: Die abgearbeiteten Themen werden in die Rubrik „erledigt“ verschoben, andere in die Rubrik „Wiedervorlage“ – natürlich mit Datum.