Symbolbild: Supervision
Bildrechte Amt für Gemeindedienst

Damit bekommen ehrenamtlich engagierte Mitarbeitende der Landeskirche ein wichtiges und sinnvolles Unterstützungsangebot, das bisher überwiegend den hauptberuflich Tätigen vorbehalten war:

Das eigene Engagement und die Zusammenarbeit mit anderen reflektieren, schwierige Situationen miteinander teilen und aus verschiedenen Perspektiven betrachten, die Sichtweisen und Blickrichtungen anderer nutzen und damit eigene Ideen und Lösungen entwickeln.

Es sind alle Themen willkommen, die Sie im Zusammenhang mit Ihrem Ehrenamt beschäftigen, zum Beispiel:

Symbolbild: Tagung
Bildrechte afg Amt für Gemeindedienst

Was? Schon? Sechs Jahre KV-Periode erscheinen wie eine kleine Ewigkeit, trotzdem ist die Halbzeit schnell gekommen.

Zeit für eine Zwischenbilanz

  • als Klausur Ihres KV mit Begleitung durch Gemeindeberatung oder Kirchenvorstandsfachbegleitung oder
  • gemeinsam mit anderen KVs auf dem Seminar „Halbzeit im KV“ vom 4.-6. März 2022 in Heilsbronn.

Im Idealfall…

KV-Tagung zum Thema Landesstellenplan
Bildrechte Amt für Gemeindedienst
Ein Beratungsangebot für Kirchenvorstände zur Landesstellenplanung: Das gewählte Leitungsgremium der Kirchengemeinde, den Kirchenvorstand, bei den Überlegungen zur Landesstellenplanung zu beteiligen, ist nicht nur formal notwendig, sondern wesentlich für kreative, stimmige und tragfähige Lösungen.
Symbolbild: Actionbound
Bildrechte Amt für Gemeindedienst

Wie kann eine Sozialraumerkundung im Rahmen der Landesstellenplanung auch unter Corona-Bedingungen funktionieren?
Mobile Erkundungstouren gehen einfach mit Smartphone, Tablet und kostenloser App. Mit Actionbound kann man coronatauglich und spielerisch unterwegs sein. Laden Sie in Ihrer Kirchengemeinde oder Region Menschen ein, alleine oder in kleinen Teams den eigenen Sozialraum zu entdecken. Gewonnene Impulse können in Prozesse der Stellenplanung und mehr einfließen.

Bildrechte beim Autor

Als Organ der Gemeindeleitung ist der Kirchenvorstand auch Arbeitgeber und damit zuständig für Personalfragen, z.B. im Pfarramt oder einer Kindertagesstätte. Grundsätzlich gelten die ersten sechs Monaten eines Dienstverhältnisses als Probezeit. In diesem Zeitraum ist die Kündigung des Dienstverhältnisses ohne Angabe von Gründen zulässig. Die Mitarbeitervertretung ist vor Ausspruch der Probearbeitszeitkündigung anzuhören.

Symbolbild: Singles und Kirche
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"Schau Dir das mal aus Single-Perspektive an!" Singles und Kirche ist ein Projekt, das seit einiger Zeit Fahrt aufnimmt und alle Singles und Interessierten in der ELKB zur Mitgestaltung einer Single-freundlichen Kirche einlädt. Ein Sprach-, Ideen- und Dialograum wurde eröffnet und alle zwei Wochen treffen sich Singles am Freitagabend zum Single Online Talk, um zu quatschen, sich zu vernetzen und gemeinsam Ideen zu entwickeln.