Neu im Amt: Die Landessynode 2020-2025
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Auf ihrer konstituierenden Sitzung im September 2020 hat die Landessynode eine Änderung der Kirchengemeindeordnung (KGO) beschlossen, welche die in den letzten Monaten erprobten Möglichkeiten der elektronischen Teilnahme (telefonisch oder Videokonferenz) an einer Kirchenvorstandssitzung dauerhaft ermöglicht.

Dabei gelten folgende Grundsätze:

Symbolbild: Corona
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1. Die Sitzung ist erforderlich, es liegt also ein begründeter, notwendiger, unaufschiebbarer Ausnahmefall vor. 2. Der Teilnehmerkreis ist geschlossen, die Sitzung ist nichtöffentlich. 3. Schutzmaßnahmen sind einzuhalten. 4. Mit Rücksicht auf Risikogruppen darf kein Mitglied zur Teilnahme genötigt werden, die Zuschaltung via Telefon oder Video muss daher möglich sein. 5. Video- und Telefonkonferenz oder ein Umlaufbeschluss sind nach Möglichkeit vorzuziehen.
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Das Gemeindeleben hat sich unter den Auswirkungen der Corona-Beschränkungen stark verändert. Veranstaltungen und Zusammenkünfte sind nur sehr eingeschränkt möglich. Dies hat die Arbeitsrechtliche Kommission veranlasst, auch für die verfasste Kirche eine befristete Regelung zu schaffen, die es ermöglicht die Auswirkungen im Arbeitsleben durch Kurzarbeit bei den Mitarbeitenden zu vermindern.